Allgemeine Geschäftsbedingungen Stadtlichtung
Stadtlichtung, Spitalgasse 11, 8400 Winterthur
1. Mietobjekt
Vermietet wird der Raum im 1. Stock, Spitalgasse 11, 8400 Winterthur.
Inbegriffen ist die Benutzung von Eingangsbereich, Saal inkl. Musikanlage, WC im Hof.
Die Nutzung von vorhandenen Matten, Kissen, Decken, usw. im unteren Stock ist nach Absprache möglich.
2. Tarife
Die Tarife sind auf der Webseite aufgeführt.
3. Reservationen
Reservationsanfragen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Reservationen sind verbindlich und werden per E-Mail bestätigt, wenn der Saal an den gewünschten Daten verfügbar ist.
Freie Termine können selbständig im Kalender nachgesehen werden.
4. Nutzungsvereinbarung
Mit der Reservation oder Buchung akzeptiert der oder die MieterIn die Nutzungsvereinbarung automatisch. Im Optimalfall wird diese unterzeichnet und den Vermietern digital übergeben.
5. Annullierungen & Kündigungen
Annullierungen über 4 Wochen werden mit 25%, unter 4 Wochen mit 75% der Miete, unter 14 Tagen mit 100%.
Buchungen über 4 Monate sind provisorisch, sie können von beiden Parteien grundlos annulliert werden.
In allen Fällen werden je Buchung mindestens Fr. 40 Aufwand in Rechnung gestellt.
Dauermieter haben eine Kündigungsfrist von 3 Monate auf Monatsende.
Sämtliche Annullierungen und Kündigungen sind nur schriftlich oder per E-Mail möglich und gelten erst ab Bestätigung durch den Vermieter.
6. Praxisraumnutzung
Für PraxisraummieterInnen liegt die Mindestbuchung bei 2x2 Stunden im Monat. Diese wird im Minimum verrechnet, auch wenn keine Nutzung stattgefunden hat.
Wochenendtermine dürfen höchstens 3 Wochen in Voraus gebucht werden.
Für Praxisraumnutzer gilt: Jeweils die erste und die letzte Viertelstunde der Buchung (2 oder mehr Stunden) sind Übergangszeiten zum Vor- und Nachbereiten.
Die eingebuchten Zeiten sind einzuhalten, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.
Für PraxisraummieterInnen ist die Kündigungsfrist einen Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit von drei Monaten.
7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung. Bei regelmässiger Nutzung erfolgt die Abrechnung zusammengefasst. Bei Dauermiete oder Praxismodell ist der Mieter verpflichtet, einen Dauerauftrag einzurichten und diesen auf Ende des Vormonats zu legen.
8. Rechnungsstellung
Bei Rechnungsstellung ist die Rechnung, innert der gestellten Frist zu bezahlen. Um die Miete tief zu halten, wird ein reibungsloser Rechnungsablauf vorausgesetzt. Für jede weitere Zahlungserinnerung wird automatisch eine Administrationsgebühr von CHF 40 angerechnet.
9. Reinigung
Die gemieteten Räumlichkeiten sind sauber und aufgeräumt zu verlassen.
Nach deiner Nutzung gehört es zum Abschluss:
• den Boden trocken zu moppen
• zu lüften
• das Lavabo zu reinigen
• die Kissen, Matten usw. ordentlich zu versorgen, insbesondere die Sofakissen
• benutzte Utensilien aus der Teeküche sauber abzuwaschen, zu trocknen und zu versorgen
• Das Treppenhaus zu kontrollieren und allenfalls zu wischen
Offensichtliche Verunreinigungen sind durch die Mieterinnen und Mieter nach Gebrauch gründlich zu beseitigen (Putzmaterial steht zur Verfügung). Kommt ein Mieter diesen Anforderungen nicht nach, wird eine Pauschale von mindestens Fr. 100 in Rechnung gestellt.
Die Reinigung kann auch als Leistung gebucht werden für einen Kostenbeitrag von Fr. 100. Der Bedarf soll bei Abschluss der Reservation angekündigt werden.
Dies gilt nicht für ausserordentliche Verschmutzungen, diese werden nach Aufwand verrechnet.
10. Teilnahme
Die Vermieter der Stadtlichtung können an den Veranstaltungen kostenlos teilnehmen.
11. Haftung
Die Vermieterseite übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände und andere Sach- oder Personenschäden.
Die Mieterinnen und Mieter werden für Schäden am Mietobjekt und der Ausstattung haftbar gemacht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen. Die Mieterinnen und Mieter verpflichten sich, durch sie verursachte Schäden so schnell wie möglich, spätestens jedoch am Folgetag, dem Vermieter zu melden.
Ich habe die Nutzungsvereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert:
Name & Adresse MieterIn: ________________________________________________
Winterthur, den _________________
Unterschriften:
MieterIn: _________________________
Stadtlichtung: ____________________